Bauträgerbranche

Die Bauträgerbranche ist ein weiterer Geschäftszweig, in dem die Kanzlei Beratungsdienste leistet. In den letzten Jahren erlangten wir neue Erfahrungen bei der Abwicklung von kleineren und gröβeren Bauträgerverträgen.

Im Rahmen unserer Beratungsdienstleistungen begleiten wir unsere Mandanten durch den gesamten Investitionsprozess, von der Due-Dilligence-Prüfung, Bildung einer Landflächenreserve, über Änderung der Raumbewirtschaftungspläne, Finanzierung, eigentliche Bauphase bis zur Veräuβerung und After-Sales-Service.

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von Bauträgerverfahren und Immobilienhandel. Wir bieten unseren Mandanten umfassende Unterstützung bei allen sich auf Immobilien beziehenden Verfahren und Streitigkeiten.

Umfang der Beratungsdienste:

  • Bauinvestitionsprozess
  • Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei Bauinvestitionsprozessen.
  • Due-Dilligence-Prüfung und Bildung einer Landflächenreserve.
  • Die Anwaltskanzlei leistet Beratungsdienste im Bereich Prüfung des Rechtsstatus von Immobilien und deren Erwerb für Bauträgerzwecke.
  • Vertretung vor öffentlichen Verwaltungsbehörden
  • Wir vertreten unsere Mandanten bei vor öffentlichen Verwaltungsbehörden geführten Verfahren (u.a. bei Verfahren in Sachen Erteilung von Umweltschutzbeschlüssen, Baugenehmigungen usw.).
  • Vertretung vor ordentlichen und Verwaltungsgerichten
  • Wir vertreten unsere Mandanten bei Rechtsstreiten vor Zivil- und Wirtschafts- sowie Verwaltungsgerichten (u.a. bei Klagen auf Verwaltungsentscheidungen oder Rechtsakte lokaler Gebietskörperschaften, z.B. Studien, örtlicher Raumbewirtschaftungsplan).
  • Gestaltung von Bauverträgen
  • Wir beraten Bauträger im Bereich Zusammenarbeit mit Auftragnehmern und Subunternehmen.
  • Gestaltung von Kaufverträgen.
  • Wir bereiten für unsere Mandanten Bauträger-, Reserve-, Vor- und sonstige Verträge vor. Wir handeln aufgrund fundierter Kenntnisse von Branchenvorschriften und Verbraucherschutzbestimmungen.
  • Auswahl einer optimalen Rechtsform.
  • Wir beraten unsere Mandanten, wie man sicher institutionelle Investitionsprozesse planen und durchführen kann. Wir helfen bei der Gründung von Tochter- und Zweckgesellschaften im Rahmen von Risikominimierungsmaβnahmen.

Erfahrung:
Die Kanzlei war für die Gründung einer Zweckgesellschaft und für die rechtliche Abwicklung des gesamten Investitionsprozesses (Bauträgersiedlung) zuständig.

Referenzen:
Pabianicka 95 sp. z o.o. sp.k.
Frame Factory sp. z o.o.
Frame House sp. z o.o.