Wichtiger Bescheid wurde am 8 August 2017 gefällt, in einer der Angelegenheiten vor dem Obersten Gericht bezüglich des Schadenersatzes für Mobbing. Das Oberste Gericht hob  den Bescheid  des Berufungsgerichts auf und erkannte dem Arbeiter 20 Tausend als Schadenersatz für Mobbing zu. Das Oberste Gericht Stelle fest, dass der Betrag des Schadenersatzes für Mobbing für Mitarbeiter so bestimmt werden sollte, dass sich der Arbeitgeber vor dem unzulässigen Verhalten im Betrieb in Acht nehmen wird (Urteil vom 8 August 2017, Aktenzeichen I PK 206/16).

In der Begründung des Urteils betonte der Richter Katarzyna Gonera, dass das Arbeitsrecht sich nach den anderen Zielen als das Zivilgesetzbuch richtet. Es sollte dem Arbeitnehmer garantieren, die  Gesundheit aufzubewahren. Man kann annehmen, dass eine repressive und abschreckende Funktion des Schadenersatzes eine größere Bedeutung als in Bezug auf Zivilgesetzbuch. Die Sache betraf der Mitarbeiter der Polnischer Post, der von seiner Chefin gemobbt wurde. Der Mitarbeiter meldete mehrmals seinen Vorgesetzten, dass er gemobbt wurde, aber der Arbeitgeber reagierte auf die Meldungen nicht. Infolgedessen unterzog der Mitarbeiter einer psychologischen Behandlung und ein depressives Syndrom wurde erkannt.
Wegen der passiven Einstellung der Arbeitgeber gab er die Arbeit auf. Der Bescheid von Obersten Gericht sollte eine Wahrung für Arbeitgeber sein, die sich oft ungestraft bezüglich der Mobbing fühlen. Die Mitarbeiter haben Angst vor Geltendmachung hinsichtlich der Mobbing, und den ausgezahlten Schadenersatz bedeutet für Arbeitgeber keine finanzielle Belastung. Der Bescheid von Oberstes Gericht sollte diese Verhaltensweise ändern. In den Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches wurde die Höhe des Schadenersatzes nicht bestimmt, jedoch wurde hingewiesen, dass der Mitarbeiter, der wegen der Mobbing Seine Gesundheit verloren hat, den Schadenersatz für den zugefügten Schaden vom Arbeitgeber geltend machen kann. Bisher hat man in der Rechtssprechung auf die kompensatorische Funktion des Schadenersatzes Aufmerksam gemacht. Die Lenkung der Aufmerksamkeit auf die präventive – erzieherische Funktion ist ein Novum im Sinne der Schadenersatz-Funktion in Hinblick auf das Arbeitsrecht.