Gemäß dem Art. 36a Abs. 1 und 2 des Gesetzes Recht des Öffentlichen Vergabewesens kann ein Auftragnehmer Erfüllung eines Auftragsteils den Unterauftragnehmer beauftragt. Der Auftraggeber kann auch gegenüber dem Auftragnehmer die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung hinsichtlich nachfolgender Auftragsteile vorbehalten: wesentliche Auftragsteile betreffend Bauleistungen oder Dienstleistungen; Leistungen betreffend die Anordnung und den Einbau, im Rahmen des Auftrags über Lieferungen. Wie
die nationale Berufungskammer, im Urteil vom 21 Mai 2014 bewies (Prozessregisternummer KIO 923/14) ,ist Begrenzung der Unterbeauftragung als Ausnahme von der Regel behandelt. Es kann nur in begründeten Umständen folgen, die aus der Spezifik des Gegenstandes der Bestellung entstehen. Begrenzung der Unterbeauftragung in öffentlichen Ausschreibungen beeinflusst Begrenzung des Kreises der Auftragnehmer, die um öffentliche Ausschreibungen sich bewerben können, und dadurch Begrenzung Konkurrenz der Handlungsweise . Regel ist die Möglichkeit der Unterbeauftragung , und die Begrenzung ist nur in besonderen Situationen die mit Spezifizierung gegebenes Auftrags begründet sind, erlaubt. Jedoch das gehört zu Pflichten des Auftraggebers.
Früher erwähnte Beschlüsse bestätigte nationale Berufungskammer im Urteil, der nach der Novellierung des Gesetzes Pzp veröffentlicht wurde, und weist darauf hin , dass ein Gesetzgeber, der dem Auftragsgeber Möglichkeit der Begrenzung der Auftragsnehmer wird bestimmte leider im Gesetz nicht legale Definition Schlüsselteile der Bestellung. Man nimmt deswegen an, dass wenn Aufraggeber Art. 36a Abs. 2 Pkt. 1 Pzp verwendet möchte, muss er selbst dem Auftragnehmer Spezifizierung wichtigsten Bedingungen der Bestellung erklären, was in diesem Verfahren man als“ Schlüsselteile der Bestellung“ versteht und diese Entscheidung begründet, Gemäß der Definition aus dem Lexikon „Schlüssel-“ bedeutet: wesentlich, grundsätzlich, haupt, am wichtigsten“.
Deswegen laut Berufungskammers, Möglichkeit der Anzeigen in SIWZ gegebenen Element der Bestellung als Schlüssel-, der ein Auftragnehmer persönlich ausüben sollte, ist Auftreten von objektiven Umständen, die Umfassen diesen Teil der Bestellung mit speziellem Status begründen, dieses Element der große Bedeutung für richtige Ausübung der Bestellung. Um gegebenen Abschnitt der Bestellung als Schlüssel- zu nennen, der in dieser Zeit die Verwendung der dritten Person begrenzt und verpflichtet den Auftragnehmer zu persönlicher Ausübung , reicht nicht (wie in diesem Verfahren) Tatsache, dass die Bestellung strategische Bedeutung hat . Recht der öffentlichen Ausschreibungen unterscheidet Anforderungen, die an Auftragnehmer gestellt werden, abhängig von dem Charakter und Rang gegebener Bestellung.
Man nimmt an, dass jede Bestellung , die durch öffentliche Fördermittel finanziert wird, soll gut ausgeführt werden, abhängig von vielen Umständen, die sowohl mit richtiger Beschreibung des Gegenstandes der Bestellung verbunden sind, als auch Versicherung des richtigen Investorenaufsicht auf hohem Niveau von der Seite des Auftraggebers. Oben erwähnte Beschlüsse können durch überhöhte Bedingungen der Teilnahme ersetzt, die zu Eliminierung aus dem Verfahren ganze Reihe der Arbeitsnehmer, die diese Bestellung auch ausüben können. (Urteil der nationalen Berufungskammer KIO vom 21 September 2017, Prozessregisternummer KIO 1837/17).
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